top of page

AGB's von Edition Automobile GmbH

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich  
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden         Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Mieter und der Edition                       Automobile GmbH als Vermieter. Durch Unterzeichnung des Mietvertrages             bestätigt der Mieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben       und sie bedingungslos zu akzeptieren.

​

2. Übernahme des Fahrzeuges  
  Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug vollgetankt und in eine                              betriebssicheren und sauberen Zustand. Die Übergabe und Rückgabe erfolgen      an der Geschäftsstelle der Vermietung. Bei der Übergabe sowie auch bei der        Rückgabe des Mietfahrzeugs wird jeweils ein Zustandsprotokoll geführt.                Vorliegende Schäden sind schriftlich zu vermerken. Das Mietfahrzeug ist vor          der Rückgabe vollgetankt und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.      Die Quittung des Tankbetrages muss mitgebracht werden. Bei Nichteinhaltung      dieser Regelung wird von Seiten der Vermieterin zusätzlich zum Volltank eine        Gebühr von CHF 50.00 berechnet. Die Vermieterin ist berechtigt, allfällige              Schäden bis 7 Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.

​

3. Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Ausreisebeschränkungen  
Das Mietfahrzeug darf durch den Mieter nicht verwendet werden:  
3.1 In überladenem Zustand oder mit mehr Personen im Fahrzeug als zugelassen. 3.2 Zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe        sowie illegaler Substanzen.  
3.3 Zur Weitervermietung.  
3.4 Für den Transport von Waren oder Personen gegen Bezahlung.  
3.5 Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur    Fahrschulung.  
3.6 Mit abgeschaltetem ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm).  
3.7 Um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen, sofern es sich beim Mietfahrzeug    nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt.

​

4. Fahrten ins Ausland / EU-Bürger  
Mietern/Lenkern mit Wohnsitz innerhalb eines EU-Staates ist es nicht erlaubt,      Fahrten ins benachbarte Ausland zu unternehmen (EU-MwSt-Gesetz). Bei            Zuwiderhandlung haftet der Mieter/Lenker für allfällig entstehende Kosten              (ausser schriftliche Bewilligung von Edition Automobile GmbH).

​

5. Vertragserfüllung  
Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit                gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung (insbesondere auf          Schadenersatz) vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, offeriert der            Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.

​

6. Zahlungsbedingungen  
Der Mietpreis wird im Mietvertrag festgehalten und umfasst den Gebrauch des im Mietvertrag angegebenen Fahrzeugs für die vereinbarte Dauer sowie bei entsprechender Vereinbarung zusätzliche Gebühren für Vollkaskoschutz, Versicherungen, Zubehör, Zusatzlenker usw. sowie Haftungsbeschränkungen des Mieters. Bei vorzeitiger Rückgabe wird der Mietpreis nicht zurückerstattet. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten bei der Rückgabe wird ein zusätzlicher Miettag in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt in bar oder per Überweisung zu begleichen. Wurde eine Mietzinskaution hinterlegt, so behält sich die Vermieterin das Recht vor, bei Schadenfall oder Verstoss gegen die AGBs diese vorübergehend bis 60 Tage seit Abschluss des Mietverhältnisses zurückzubehalten.

​

7. Versicherung  
Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten. Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, beträgt der Selbstbehalt CHF 4’000.00 und bei Neulenkern (Lenker unter 25 Jahren) CHF 5’000.00 pro Schadenfall. Der Selbstbehalt ist sofort bei Abgabe des Mietautos vor Ort in bar oder per Kartenzahlung zu begleichen. Zusätzlich behält sich die Vermieterin einen Schadenanspruch von CHF 15‘000.00 für die ganzen Umtriebe und Mietausfälle offen.  
In keinem Fall versichert sind:  
- Schäden, die durch nicht ordnungsgemässes Fahren oder falsche Handhabung     entstanden sind.  
- Schäden, welche durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des             Mieters verursacht werden (bspw. massive Geschwindigkeitsüberschreitung,         Trunkenheit am Steuer, Missachtung der Abstandsvorschriften oder Rotlichter       etc.).

​

8. Versicherungsausschluss  
Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinflusses von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mitteln oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe und -Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und Marderschäden gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. Reparaturen an Frontscheiben werden nach Aufwand verrechnet.

​

9. Verkehrsübertretungen  
Volle Haftung des Mieters/Lenkers, zusätzliche Aufwände werden mit CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr verrechnet.

​

10. Unfälle  
Es sind zwingend der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen. Ein Unfallprotokoll muss erstellt werden. Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker.

​

11. Reparaturen am Mietfahrzeug  
Reparaturen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe der Quittung vergütet.

​

12. Haftung  
Für Schäden jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, er handle vorsätzlich oder grobfahrlässig. Ersatzfahrzeuge werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe einer Quittung vergütet. Fundgegenstände werden, wenn möglich, dem Mieter/Lenker gemeldet. Nach max. 1 Monat werden diese von uns entsorgt. Wertgegenstände werden nach dieser Frist dem Fundbüro übergeben. Die Verantwortung für das Mietfahrzeug tragen der Mieter und Lenker solidarisch. Für sämtliche verursachten Schäden am Fahrzeug haften der Mieter und Lenker ebenfalls solidarisch.

​

13. Stornierung  
Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierungen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Fahrzeuges und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 verrechnet. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattung.

​

14. Vertragsauflösung  
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.

​

15. Rückgabe des Mietfahrzeuges  
Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug zurückzunehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers inkl. Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00. Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.

​

16. Datenschutz  
Sämtliche Daten, welche die Vermieterin vom Mieter oder anderen vom Mietvorgang betroffenen Personen erhält, werden entsprechend den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), soweit anwendbar, bearbeitet. Name, Anschrift und Anmietungsdaten sowie alle weiteren bei der Vermieterin bekannten Angaben über den Mieter werden bei begründeten behördlichen Anfragen (z. B. im Rahmen von Verkehrsregelverletzungen) an die jeweilige Behörde übermittelt.

​

17. Inkasso  
Zahlungsverzug: Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 9%. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung so lange zu verweigern, bis die gesamte noch ausstehende Forderung beglichen ist. Für die erste Mahnung werden CHF 15.00, für jede weitere Mahnung CHF 20.00 erhoben. Das Inkasso erfolgt durch die Creditreform Egeli Basel. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, CHF 100.00 bis FH 150, CHF 125.00 bis FH 300, CHF 190.00 bis FH 500, CHF 260.00 bis FH 1 000, CHF 350.00 bis FH 2 000, CHF 530.00 bis FH 4 000, CHF 900.00 bis FH 8 000, CHF 1 330.00 bis FH 16 000, CHF 2 000.00 bis FH 32 000, CHF 2 600 bis FH 50 000, ab FH 50 000 betragen sie 5.5% der Forderung.

​

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht  
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH-4053 Basel-Stadt oder bei Verträgen mit Konsumenten der gesetzliche Gerichtsstand.

bottom of page